top of page

Das neue Hunde Gassi Gesetz

Aktualisiert: 2. Jan. 2023

Ist eine Stunde Gassi gehen Pflicht?


Hund auf einer Wiese im Wald. Ein Kind hält die Leine.

Inhaltsverzeichnis


Hintergrund zum Hundegesetz


Gehen wir der Sache auf den Grund. Letztes Jahr ging ein großer Aufschrei durch die Hundehalter-Gemeinde. Die ehemalige Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner wollte eine Gassi-Pflicht für Hunde einführen.


Es kursierten wilde Gerüchte. In den Medien gab es zu lesen, dass man künftig mit jedem Hund zwei Stunden am Tag Gassigehen müsse. Keine gute Idee für Welpen oder kranke Hunde und viel zu wenig für einen Husky beispielsweise.


Im Oktober 2020 erklärte das Ministerium:

„Einem Hund soll demnach mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien (beispielsweise Spaziergang, Auslauf im Garten etc.) außerhalb eines Zwingers gewährt werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Hunden künftig ein ausreichendes Maß an Bewegung und Kontakt mit Umweltreizen geboten wird.“


2021 äußerte sich die Frau Ministerin Klöckner folgendermaßen:

„Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden“, erklärte sie ihre Änderungsvorschläge der Tierschutz-Hundeverordnung. „Es gilt, eine artgerechte Haltung von Hunden sicherzustellen. Etwa, dass sie genug Bewegung bekommen und nicht zu lang alleingelassen werden. Die Anforderungen an ihre Haltung passen wir nun an Empfehlungen von Experten an. Damit sorgen wir für eine Verbesserung des Tierschutzes und des Tierwohls.“


Julia Klöckner bekam dafür viel Gegenwind und Kritik und wurde sogar verspottet. Der grundlegende Gedanke war durchaus lobenswert, nur kann man eben nicht alle Hunde über einen Kamm scheren. Außerdem: wer hätte das überprüfen sollen?


Also ruderte sie zurück. Auf Twitter twitterte sie (was soll man auch sonst auf Twitter tun):


Tweet von Julia Klöckner zum Hunde Gassi Gesetz

Die Fakten zur Tierschutzhundeverordnung


Eine Art „Gassipflicht“ gab es im Prinzip bereits in der bisherigen Rechtsprechung, nämlich im Paragrafen zwei der Tierschutzhundeverordnung. Dort hieß es:


Tierschutzhundeverordnung bis 2021


§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten

(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.


Du siehst, das war mal wieder im typischen Juristen-Wischi-Waschi-Kaugummi-Jargon formuliert. Kannste drehen, wenden und in die Länge ziehen wie Kaugummi. Daher stammt wohl die wenig schmeichelnde Bezeichnung „Rechtsverdreher“.


Tierschutzhundeverordnung seit 2022

Seit 2022 ist das folgendermaßen in der TierSchHuV formuliert:


§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten (1) Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3 1.ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren, 2.mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren und 3.regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich. Abweichend von Satz 1 Nummer 2 ist Welpen bis zu einem Alter von zwanzig Wochen mindestens vier Stunden je Tag Umgang mit einer Betreuungsperson zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.


Finde den Fehler!

Das Kaugummi-Rechtsdeutsch bekam eine neue Geschmacksrichtung dazu und hat die Farbe geändert. Aber es bleibt dennoch ein Kaugummi. Auslauf sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand anzupassen. Schön und gut. Aber wer bestimmt denn nun, was angemessen ist?


Gassigehen in der Praxis


Bei Spazierengehen geht es nicht nur darum, dass ein Hund Bewegung an der frischen Luft hat. Klar, das natürlich auch. Doch viel wichtiger ist der geistige Input, den sie vor allem durch das Schnüffeln, also das „Zeitung lesen“ bekommen.


Was ich oft einbaue sind kleine Übungen. Zum Beispiel auf einen Stein hochhüpfen, Slalom um Stangen oder Steine laufen oder ganz einfach die Grundkommandos Hier, Sitz oder Warte üben. Leckerchen ins Gras zu werfen und suchen lassen ist bei meinen auch sehr beliebt. Auch laufe ich nicht immer denselben Weg zuhause oder wenn ich bei der Arbeit bin. Ich wechsle die Strecken ab.


Viel wichtiger als eine lange Strecke zu laufen ist die Zeit, die man unterwegs ist. Ebenso wichtig ist aus meiner Sicht, dass man sich auf dem Spaziergang ein bisschen mit den Hunden beschäftigt . Unternehme mit deinem Hund etwas, was ihm und dem dir Spaß macht. Gerne sage ich provokant:


Gassigehen wird überschätzt

Mit meiner provokanten Aussage meine ich, dass stundenlanges durch den Wald marschieren oder eine Stunde Fahrradfahren mit dem Hund nicht das ist, was jeder Hund zwingend braucht oder möchte.


Beobachtet man Straßenhunde, dann wird das ziemlich klar. Wie lange und wie oft gehen diese Hunde einfach so spazieren? Fast nie. Wenn die Hunde nicht gerade auf Nahrungssuche sind, hängen sie irgendwo ab, wo es gemütlich ist.




Je nach Rasse ist das Auslaufbedürfnis unterschiedlich. Ein Husky liebt es zu laufen und zu laufen und zu laufen. Der Windhund hingegen will richtig Gas geben, denn er ist ein Kurzstreckensprinter. Apportierhunde wie Golden Retriever oder Labrador lieben es, im Wasser zu plantschen.


Andere Hundetypen lieben es, etwas für Herrchen, Frauchen oder Diverschen machen zu dürfen. Der Laufhund Beagle steht darauf, seine Nase immer am Boden entlangzuführen und dabei Zickzack zu laufen. Also, die Gestaltung des Auslaufes muss der Rasse, des Alters und des Gesundheitszustandes gerecht werden. Und somit ist die Formulierung im Gesetz auch passend.


Wenn ich von anderen Hundebesitzern höre „Ich war drei Stunden mit meinem Hund im Wald!“, dann habe ich oft ein schlechtes Gewissen. Ich gehe meist nur zwei bis drei Mal mit meiner Truppe Gassi. Und dann insgesamt selten länger als eine Stunde. Das ist zugegebenermaßen recht wenig.


Allerdings habe ich einen Garten, wo sie gerne schnüffeln, mir bei der Gartenarbeit zusehen, Eidechsen jagen, nach Mäusen suchen, die beiden Chihuahua-Mädels Püppi und Krümel treffen und dann zu fünft um die Wette markieren, ganz besonders die Hundedamen.


Meine Hunde sind selten allein, denn ich bin in der komfortablen Situation, dass sie mit ins Büro kommen können oder ich arbeite im Homeoffice. Die drei sind schon älter, geschätzt zwischen 6 und 9 Jahren, brauchen also nicht mehr ganz so viel Action. Sie sind keine Sportskanonen und sie brauchen auch keine anderweitige exzessive Auslastung. Für uns passt das prima, wie es ist.


Zusammenfassung der Änderungen der TierSchHuV

  • Verbot der Anbindehaltung (ab 2023)

  • Zwingerhaltung unterliegt strengeren Auflagen

  • Züchter müssen sich mindestens 4 Stunden mit Welpen beschäftigen

  • Eine Person darf maximal drei Würfe betreuen

  • Für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen gilt ein generelles Ausstellungsverbot

  • Stachelhalsbänder oder

  • andere Schmerz verursachende Hilfsmittel sind verboten

  • Der Hundehalter muss sich aktiv mit dem Hund beschäftigen

  • Hunde müssen regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen bekommen (Ausnahme: bei Unverträglichkeit oder gesundheitliche Gründe)

  • Für die Haltung von Herdenschutzhunden wurden spezielle Regeln erlassen


Fazit


Es hat sich bezüglich der Frage "Wie oft und wie lange muss man mit einem Hund Gassi gehen?" im Gesetz nichts geändert.


Wer jetzt Lust bekommen hat, sich jede Änderung in der Tierschutzhundeverordnung reinzuziehen – solche Leute soll es tatsächlich geben - der möge diesem Link folgen.


Wie lange und wie häufig gehst du mit deinem Hund spazieren? Ich bin neugierig, also schreibe es mir gerne in die Kommentare.


 

Hier gibt es noch mehr Input:

Der Digitale Hundeführerschein - Onlinekurs für ambitionierte Hundehalter

Hundetrainer Ausbildung - Wenn du Hundetrainer werden möchtest





Comments


Weitere Beiträge

Marion Zimmermann Cooler Hund.png

Hey, ich bin Marion, Coach für angehende Hundetrainer. Meine Vision ist, dass du deinen Hund besser verstehen lernst. Für ein harmonisches und glückliches Zusammenleben mit deinem Hund.

Angebote für Hundehalter

Digitaler Hundeführerschein.png
Hundewissen Basic.png
Welpen Tagebuch.png
Handbuch für Hundehalter.png
bottom of page